
Künftig Vertretung durch angestellte MeisterBundestag erleichtert Vertretungsregelung bei Schornsteinfegern
Strenge Vertretungsregeln bei der Feuerstättenschau machen frei werdende Kehrbezirke für Schornsteinfeger zunehmend unattraktiv. Um dem entgegenzuwirken, hat der Bundestag nun eine Anpassung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes verabschiedet. Das soll sich ändern, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt.
Die Feuerstättenschau ist im Schornsteinfegerhandwerk eine hoheitliche Aufgabe. Das heißt: sie darf nur höchstpersönlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden. Sollte dieser wegen Krankheit, Urlaub oder Schwangerschaft ausfallen, darf nur ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger eines benachbarten Bezirks einspringen.
Eine hohe Belastung für betroffene Schornsteinfegermeister, die somit in Vertretung größere Kehrbezirke bedienen müssen. Das gilt umso mehr in Zeiten des Fachkräftemangels und angesichts der Herausforderungen durch die Wärmewende. Die Folge: frei werdende Kehrbezirke sind immer schwieriger zu besetzen.
Künftig Vertretung durch angestellte Meister
Mit der Novelle des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes soll die eng abgesteckte Vertretungsmöglichkeit jetzt gelockert werden. Der Bundestag machte in dieser Woche den Weg für die Änderung frei. Konkret soll die Feuerstättenschau künftig auch durch einen angestellten Schornsteinfegermeister oder Angestellten mit gleichgestellter Qualifikation ("Meistergesellen") durchgeführt werden können. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die bisherige Altersgrenze für Bezirksschornsteinfeger von 67 auf 70 Jahre anzuheben. Für die Ausstellung der Feuerstättenbescheide soll es bei der bisherigen Vertretungsregelung bleiben.
Statement
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
„Der Bundestag gewährleistet mit seiner Entscheidung nicht nur die flächendeckende Versorgung durch qualifizierte Schornsteinfeger, sondern sichert in den zulassungsfreien Handwerken die gewachsene Sozialpartnerschaft und die etablierten Ausbildungsstrukturen im Handwerk. Das ist ein gutes und wichtiges Signal für Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten.“