Das sind die Eckdaten / Fragen nach Förderung offenBundestag beschließt Heizungsgesetz
Nach monatelangen Streitigkeiten hat der Bundestag das Heizungsgesetz verabschiedet. Fragen bleiben trotzdem offen. Der Handwerksverband fordert eine endgültige Förderkulisse.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dann sollen neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und repariert werden können. Ab 2045 sollen Gebäude nur noch klimaneutral mit erneuerbaren Energien geheizt werden.
Das 65-Prozent-Ziel soll ab Jahresanfang 2024 zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Alle anderen Immobilienbesitzer sollen zuerst einmal die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung abwarten können, bevor sie sich für eine klimafreundlichere Heizung entscheiden müssen. Für Kommunen ab 100.000 Einwohner soll diese ab Mitte 2026, für kleinere Gemeinden bis Mitte 2028 vorliegen, ein entsprechendes Gesetz soll wie das GEG ab Jahresanfang 2024 gelten.
Das sollen neue Heizungen können
Wo die Kommune keinen Anschluss an ein Fernwärmenetz oder ein wasserstofffähiges Gasnetz in Aussicht stellt, müssen Immobilienbesitzer dann eine klimafreundlichere Heizung einbauen. Dies kann eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung als Kombination einer Wärmepumpe mit einer Gasheizung für besonders kalte Tage, eine Solarthermieheizung, eine Biomasseheizung wie eine Pelletheizung oder eine wasserstofffähige Gasheizung sein. Dafür muss es später aber auch ein wasserstofffähiges Gasnetz geben, wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt.
Übergangsfristen sind möglich
Für die Übergangszeit, in der noch keine Wärmeplanung vorliegt, kann für den Fall einer irreparablen Heizung für maximal fünf Jahre noch eine rein fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Dies soll allerdings nicht mehr ohne vorherige Beratung gehen: eine Beratung, in der auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und auf die steigenden Kosten durch eine höhere CO2-Bepreisung hingewiesen werden soll. Diese Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff für die Wärmeerzeugung nutzen.
Ab 2029 sind mindestens 15 Prozent vorgeschrieben, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 mindestens 60 Prozent. In Gebieten, in denen ein Fernwärmenetz angekündigt, aber noch nicht umgesetzt ist, sollen in einer Übergangszeit von zehn Jahren ebenfalls noch rein fossile Heizungen eingebaut werden dürfen.
Die Verabschiedung durch den Bundestag sei der erste Schritt zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden gemacht, erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Die Handwerksbetriebe hätten ihre Kundschaft zuletzt zum Heizungstausch kaum noch seriös beraten können. Zu viele offene Fragen gab es. Mit dem jetzt verabschiedeten Gebäudeenergiegesetzes bestehe zumindest Klarheit darüber, welche Heizungen wann und in welchen Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben sind. "Zudem enthält das Gesetz nicht mehr eine einseitige Festlegung auf nur eine Technologie, die der Wärmepumpe, sondern hat nicht zuletzt auf Drängen des Handwerks weitere Technologien wie etwa das Heizen mit Holzpellets ins Gesetz aufgenommen", so Dittrich weiter.
Noch viele Fragen offen
Beim Wärmeplanungsgesetz, das die Grundlage für das GEG darstelle, seien allerdings weiterhin viele Fragen offen. "Politik muss für einen fairen, mittelstandsgerechten Wettbewerb sorgen, was Anbietervielfalt und tragbare Kosten beinhaltet", sagt der ZDH-Präsident.
Beispielsweise fordert das Handwerk einen offenen Zugang zu den Energie-Dienstleistungsmärkten. Ansonsten würden Wettbewerbsverzerrungen gerade auch für die Handwerksbetriebe drohen, die dezentrale Versorgungslösungen anbieten oder unterstützen. "Jede und jeder muss auch künftig das Recht haben, sich für eine dezentrale Lösung zu entscheiden."
Ebenfalls noch nicht konkret sei die Fördersystematik. Bislang würden nur Eckpunkte feststehen. Das Handwerk erwartet, dass die Beratungen zu den weiteren Förderbausteinen jetzt schnell aufgenommen werden. Dittrich: "Die Baukonjunktur braucht dringend Impulse, besonders auch mit Blick auf die gesellschaftlich relevanten wohnungsbaupolitischen Ziele. Daher plädieren wir als Handwerk dafür, die geplante Anhebung der Neubaustandards auszusetzen."
Das Handwerk möchte bei den anstehenden gesetzlichen Regelungen zur Wärmeplanung und Förderkulisse von Beginn an einbezogen werden, "um zu einem Ergebnis zu gelangen, das vor Ort umsetzbar ist und auf dessen Grundlage das Handwerk dann seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann" (mit Deutsches Handwerksblatt)
Ab 2024 soll es für den Heizungstausch folgende Investitionskostenzuschüsse geben:
- Eine Grundförderung von 30 Prozent für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die wie bisher allen Antragstellergruppen offensteht;
- einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr;
- sowie einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
- Die Boni sind kumulierbar bis zu einem max. Fördersatz von 70 Prozent.
- Vermieterinnen und Vermieter werden ebenfalls die Grundförderung erhalten, die sie allerdings nicht über die Miete umlegen dürfen. Hierdurch wird der Anstieg der Mieten durch energetische Sanierung gedämpft.
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284