
Richtlinie bis Ende 2023 verlängertBrandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) gut nachgefragt
Die Richtlinie "Brandenburgischer Innovationsgutschein" (BIG) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben wurde bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die Nachfrage an Zuwendungen, insbesondere für Digitalisierungsmaßnahmen, steigt ständig weiter. Um dieser steigenden Nachfrage weiterhin gerecht zu werden, wurde die Richtlinie verlängert.
Mit dieser Richtlinie wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger angepasst. Hiernach sind auf Gewinnerzielung ausgerichtete KMU der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, was Freiberufler nunmehr von der Förderung ausschließt. Für die Entscheidung der Anträge, die bis zum 30.12.2020 bei der ILB eingegangen und noch nicht entschieden sind, finden die Regelungen der bis zum 30.12.2020 geltenden Richtlinienfassung Anwendung, wie die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mitteilt.
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