Wir unterstützenBrandenburg startet neues Energie-Förderprogramm
Brandenburgische Unternehmen sollen bei Energiemaßnahmen zu deren finanzieller Entlastung unterstützt werden. Mit dem Förderprogramm Brandenburg Paket Energie – BEn 2023/2024 unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB bei der Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energiequellen, der Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung von Erneuerbaren Energien.
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung von Erneuerbaren Energien. Mit der Umsetzung der Maßnahmen werden die energiebedingten CO2-Emissionen in Brandenburg weiter gesenkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg geleistet. Hier kommen die Einzelheiten.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten (mit Ausnahme des Bundes und Bundeseinrichtungen sowie der unmittelbaren Landesverwaltung),
- juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen ihrer Tätigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft sowie Vereine, Verbände und Stiftungen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten,
- Einzelunternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
- Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 unterstützt Sie bei folgenden Maßnahmen:
- Investive Maßnahmen für wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z.B.:
- Energieeffizienzverbesserungen in technischen Prozessabläufen durch die Einsparung von Strom und/oder Wärme,
- Integration und Nutzung von Erneuerbare-Energien-Erzeugungsanlagen in technischen Prozessabläufen oder Wärmenetzen,
- Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme.
Nicht investive Maßnahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten, wie z.B.:
- Erarbeitung/Erstellung von Konzepten, Studien und Vorerkundungen bei Geothermieprojekten,
- Energieberatungsdienstleistungen.
- Eine abschließende Aufzählung finden Sie in Ziffer 2 der Richtlinie.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:
- die gesetzlich vorgeschrieben sind / oder behördlich angeordnet wurden,
- deren dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb unter Berücksichtigung der Förderung nicht gesichert werden kann,
- die eine Amortisationszeit von unter drei Jahren besitzen,
- die vor Antragstellung begonnen worden sind,
- deren Zuwendungsbetrag unter 5.000,00 EUR liegt.
Nicht gefördert werden insbesondere folgende Ausgaben:
- Umsatzsteuer, sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt,
- Ausgaben zur Finanzierung der Maßnahme sowie regelmäßige Rechts- und laufende Steuerberatungen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des beantragten Beihilferegimes (AGVO oder De-minimis-Verordnung).
Sie erhalten in Bezug auf die Maßnahme
- 35 - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand nach AGVO
- 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 EUR)
Die Antragsformulare sowie weitere Hinweise zum neuen BEn-Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284