SV-pflichtig Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg.
Förderung
Zuschuss von 60 % der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren (40 % Eigenanteil) Mindestförderhöhe je Antrag 500 EUR. Max. 3.000 EUR pro Weiterbildung und Antrag. Zwei Förderungen pro Kalenderjahr möglich.
Förderfähig
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf Grundlage individueller Bedarfe.
Nicht förderfähig
Gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen des Arbeitgebers, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse, berufsabschlussbezogene Qualifikationen, Fachtagungen, Erholung, Kunst und Kultur (private, nicht-berufliche Themen)
Wichtig!
Nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Risiko liegt beim Antragsteller.
Antragstellung
Online über das ILB-Kundenportal bis zum 30. Juni 2027.