Bildungsscheck - die Förderung für Arbeitnehmer



Antragsteller

SV-pflichtig Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg.


Förderung

Zuschuss von 60 % der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren (40 % Eigenanteil)
Mindestförderhöhe je Antrag 500 EUR.
Max. 3.000 EUR pro Weiterbildung und Antrag.
Zwei Förderungen pro Kalenderjahr möglich.


Förderfähig

Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen auf Grundlage individueller Bedarfe.


Nicht förderfähig

Gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungen des Arbeitgebers, Produktschulungen, Fahrerlaubnisse, berufsabschlussbezogene Qualifikationen, Fachtagungen, Erholung, Kunst und Kultur (private, nicht-berufliche Themen)


Wichtig!

Nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Risiko liegt beim Antragsteller.


Antragstellung

Online über das ILB-Kundenportal bis zum 30. Juni 2027.


>>Hier finden Sie Ihre direkten Ansprechpartner je Region<<



HWK Cottbus

Doreen Kuba

Berater

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-555

Telefax 0355 7835-315

kuba--at--hwk-cottbus.de

Cindy Arnold

Beraterin

Altmarkt 17

03046 Cottbus

Telefon 0355 7835-262

Telefax 0355 7835-315

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