Förderung für Mitarbeiter durch die ZABBildungsscheck
Was wird gefördert?
Bildungsmaßnahmen zur individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung (Kurs- und Prüfungsgebühren)
Wer kann einen Antrag stellen?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg;
Nicht gefördert werden: Angestellte des öffentlichen Dienstes, Auszubildende und Studierende (Ausnahmen bei berufsbegleitend Studierenden möglich); Personen, die Leistungen nach SGB II (außer sog. Aufstocker) oder SGB III erhalten und Selbständige
In welchem Umfang wird gefördert?
- Zuschuss für Ausgaben von Weiterbildungsmaßnahmen inkl. Prüfungsgebühren mit bis zu 50 Prozent
- Mindestausgaben für Weiterbildungen je Antrag: 1.000 Euro
- maximal 3.000 Euro p.P. und Antrag
- Antragstellungen 1 mal pro Kalenderjahr möglich
Wann kann ich mich anmelden?
nach Antragstellung bei der ILB ist eine verbindliche Anmeldung, der Abschluss eines Weiterbildungsvertrages förderunschädlich. Das Risiko liegt beim Antragsteller.