Fördermöglichkeit durch den BundBildungsprämie
Für die Beschäftigten in Handwerksunternehmen stehen interessante finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die Weiterbildungsaktivitäten zur Verfügung.
Was wird gefördert?
- Finanzierung individueller, beruflicher Weiterbildung
- ausschließlich Kurs- und Prüfungsgebühren
- Förderung von bis zu 50 Prozent bei Veranstaltungsgebühren bis max. 1.000 Euro (inkl. Prüfungsgebühren)
Wer kann einen Antrag stellen?
- Erwerbstätige, die min. 25 Jahre alt sind und min. 15 Stunden pro Woche arbeiten
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 € bzw. 40.000 € (bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen
In welchem Umfang wird gefördert?
- bis zu 50 % Förderung möglich
- maximal 500 € Förderung pro Person
- bei Weiterbildungsmaßnahmen bis max. 1.000 €
Wie erfolgt die Antragstellung?
- Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer unserer Beratungsstellen
- einen Prämiengutschein können Sie alle zwei Kalenderjahre erhalten
- Achtung: einen Prämiengutschein können Sie nur einsetzen, wenn:
Sie die Maßnahme noch nicht begonnen haben, Sie Ihren Beitrag noch nicht bezahlt haben, Ihre Rechnung noch nicht ausgestellt wurde
Wie erhalte ich weitere Informationen?
- ausführliche Informationen zur Bildungsprämie finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info oder bei der kostenlosen Hotline: 0800 2623000