Bewertung betrieblich genutzter Immobilien
Es gibt viele Gründe, weshalb die Bewertung einer Immobilie notwendig ist. Beim Kauf oder Verkauf wird zuvor eine Wertermittlung zur Preisfindung oder -überprüfung ebenso benötigt, wie bei einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung des Unternehmens oder Gesellschaftsanteilen.
Grundstücks- und Gebäudebewertungen werden zudem aufgrund einer Fülle von bilanz- und steuerrechtlichen Vorgaben benötigt. Auch im Zusammenhang mit einer anstehenden Umstrukturierung, dem Verkaufs des Unternehmens und bei jedem anderen Anlass der Unternehmensbewertung ist die wertmäßige Einschätzung der firmeneigenen Liegenschaften vorgeschrieben. Auch dann, wenn Sie nur einen kleinen Teil Ihres Wohnhauses betrieblich nutzen sollten, wird aus ertragssteuerlichen Vorgaben immer eine Bewertung der betrieblich genutzten Grundstückseinheit benötigt. Bewertung zu ausschließlich privaten Zwecken dürfen wir hingegen nicht durchführen.
Leitbild jeder Bewertung und Ausgangspunkt weiterer Anpassungen ist stets der Verkehrswert. Dieser wird auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben und jahrzehntelang bewährter bewertungstechnischer Methoden ermittelt. Je nach Anlass der Bewertung kommt ein Ertragswertverfahren oder ein eher substanzorientiertes Sachwertverfahren zur Anwendung.
Wir decken Ihren gesamten Beratungs- und Bewertungsbedarf zum Thema Immobilienbewertung auf Grundlage der aktuellen Bewertungsregeln und Rechtslage ab.
Für Sie als Mitglied, ist diese hochwertige Dienstleistung - mit Ausnahme eventueller Gebühren für notwendige behördliche Auskünfte - übrigens über Ihre Mitgliedsbeiträge bereits abgedeckt und somit kostenfrei. Der Beratungsprozess bedarf einiger Zeit. Wir empfehlen Ihnen, sich mindestens 6 Monate im Voraus mit uns in Verbindung zu setzen.
Ansprechpartner
Technischer Berater
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