
Beschäftigung von Schwerbehinderten: Ausgleichsabgabe steigt
Ab einer Mitarbeiterzahl von 20 Personen sind Unternehmen verpflichtet, Ausgleichsabgabe zu zahlen, wenn sie keine Mitarbeiter mit Schwerbehinderung beschäftigen. Diese Abgabe wird ab 1.1.2025 ansteigen. Zum Tragen kommt die Zahlung für Betriebe dann ab 2026, da sie rückwirkend erfolgt.
Für die Zahlung in diesem Jahr gilt:
Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz zahlen Unternehmen monatlich eine Ausgleichsabgabe von 140 bis 720 EUR. Die Höhe ist davon abhängig, in welchem Umfang die Beschäftigungspflicht erfüllt wird.
Pflichtarbeitsplätze = Anteil Arbeitsplätze, die der Arbeitgeber nach der Beschäftigungspflicht mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Menschen besetzen muss.
Beispiel: hat der Arbeitgeber 100 Arbeitsplätze, muss er auf fünf Pflichtarbeitsplätzen schwerbehinderte oder andere anrechnungsfähige Menschen beschäftigten.
Ansprechpartnerin
Möchten Sie gegebenfalls Menschen mit Behinderung einstellen, steht ich Ihnen gern beratend zur Seite.
Fachberaterin der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber
Telefon 03375 2525-66
Mobil 0160 8467515