Beschäftigtenqualifizierung - die Förderung für Beschäftigte im Bereich Schweißen
Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Betriebs, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Sie, indem sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildung fördert.
Individuelle Förderung von Beschäftigten
Die Bundesagentur für Arbeit kann die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Die berufliche Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden (muss nicht am Stück absolviert werden).
- Die berufliche Weiterbildung sowie ihr Bildungsträger sind für die Förderung zugelassen.
- Es werden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen. Die Förderung von Schulungen zu einer betriebsspezifischen Software ist zum Beispiel nicht möglich.
Die berufliche Weiterbildung kann flexibel an die Bedürfnisse Ihres Betriebes angepasst und in Vollzeit oder Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden. Wie die Förderung genau aussieht und wie Sie den Antrag stellen, erfahren Sie auf der Seite Individuelle Förderung von Beschäftigten.
Höhe und Umfang der Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes beziehungsweise der Anzahl der Beschäftigten.
Hinweis: Partnerunternehmen Ihres Betriebes beziehungsweise verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (während der Weiterbildung)
Unter 50 Beschäftigte (Kleine Betriebe) | Unter 500 Beschäftigte (Mittlere Betriebe) | Ab 500 Beschäftigte (Große Betriebe) |
75 Prozent Zuschuss | 50 Prozent Zuschuss | 25 Prozent Zuschuss |
Bis zu 100 Prozent Zuschuss können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung gezahlt werden.
Übernahme der Lehrgangskosten
Unter 50 Beschäftigte (Kleine Betriebe) | Unter 500 Beschäftigte (Mittlere Betriebe) | Ab 500 Beschäftigte (Große Betriebe) |
100 Prozent (soll) Kostenübernahme | 50 Prozent Kostenübernahme | 25 Prozent Kostenübernahme |
Bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten können bei fehlendem Berufsabschluss und Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung übernommen werden.
Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.
Tipp: es ist möglich, die Förderung von mehreren Beschäftigten über einen Sammelantrag anzugehen.