Berufliche Weiterbildung finanzieren
Gut zu wissen: Fortbildungskosten können Sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
- für alle Aufstiegsfortbildungen
- Förderung von bis zu 75%
- altersunabhängig
- Gefördert werden bei Vollzeit- und Teilzeit-Maßnahmen die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- unabhängig vom Einkommen und Vermögen
- bei Vollzeit-Maßnahmen kann zusätzlich ein vermögens- und einkommensabhängiger Beitrag zum Lebensunterhalt beantragt werden
- das Darlehen ist während der Ausbildung und anschließend bis zu 2 Jahre zins- und tilgungsfrei
- die Zinsen zahlt der Staat für Sie
- die Förderung ist rückzahlungsfrei
Sollten Sie sich nach Bestehen der Aufstiegsqualifizierung selbstständig machen, erhalten Sie mit der Einstellung eines sozialversicherungspflichten Mitarbeiters oder Auszubildenden weitere Vergünstigungen. 50 Prozent werden auf das Restdarlehen der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt.
Jetzt kennen Sie die Antwort auf die Frage: Wo gibt es denn heute noch was geschenkt? - Beim Meister-BaföG!
Weitere Informationen erhalten Sie unter aufstiegs-bafoeg.de
Nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG für Ihre persönliche Karriere!
- Förderung individueller berufsbezogener Weiterbildung, Abschluss bis 31.12.2022
- Kurskosten mind. 2000 €
- Förderung durch Zuschuss
- Über die Weiterbildungsrichtlinie informieren Sie sich bei Frau Bolz oder Frau Krüger unter Telefon 0355 78422-16 oder -17 oder unter www.wfbb.de
- Bitte beachten Sie: Sie können sich erst verbindlich zum Kurs anmelden nachdem Sie einen Förderantrag gestellt haben und die Antragstellung ist einmal im Jahr möglich
Über die Weiterbildungsrichtlinie informieren Sie sich bei Frau Bolz oder Frau Krüger unter Telefon 0355 78422-16 oder -17 oder unter www.wfbb.de
- Weiterbildungsstipendium für
- Altersgrenze bis 24 Jahre
- Berufsabschluss mit mind. 87 Punkten bzw. Durchschnittsnote 1,9 oder
- Platz 1-3 in einem Leistungswettbewerb
- bis 8.100 € in max. 3 Jahren
Was wird gefördert?
- Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Konfliktmanagement
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen. Förderung sichern und durchstarten!
- Förderung zertifizierter Maßnahmen und Umschulungen
- Vergabe durch die Agentur für Arbeit
- kein Rechtsanspruch vorhanden
- z. T. auch für Unternehmer und Beschäftigte
Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Damit wird Ihnen zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden und gegebenenfalls das Arbeitslosengeld weitergezahlt wird.
Sie sind auf der Suche nach einer neuen Perspektive und haben Ihren Traumberuf endlich gefunden? Mit dem Bildungsgutschein können Sie sich die Umschulung oder Anpassungsqualifizierung fördern lassen und so den neuen Weg beschreiten.
Auch der Wiedereinstieg in den handwerklichen Arbeitsmarkt wird durch passend zugeschnittene Umschulungsmaßnahmen oder Anpassungsqualifizierungen erleichtert. Sowohl betriebliche als auch überbetriebliche Praktikumsphasen sollen dabei helfen, die Eignung der Langzeitarbeitlosen für die vorgesehene Tätigkeit zu prüfen und zu bestätigen.
Tipp: Die Teilnehmer erhalten mit Bestehen der Zwischenprüfung 1.000 EUR und mit Abschlussprüfung 1.500 EUR als zusätzlichen Anreiz. Wir beraten Sie gern.
Lösen Sie jetzt bei uns Ihren Bildungsgutschein ein!
Ansprechpartner
Abteilungsleiter Fachkräfteentwicklung/Marketing
Telefon 0355 7835-147
Telefax 0355 7835-315