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Berlin: Neuer Vergabemindestlohn bei 13,69 Euro

Der Berliner Senat hat die Anhebung der Berliner Mindestentgelte bei der Ausführung öffentlicher Aufträge auf 13,69 Euro beschlossen. Die entsprechende Verordnung ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten. Die Verordnung findet Anwendung auf alle Vergabeverfahren, die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens begonnen werden.

Auftragnehmende, die Leistungen für das Land Berlin erbringen, werden verpflichtet, ihren im Rahmen öffentlicher Aufträge eingesetzten Beschäftigten mindestens einen Stundenlohn von 13,69 Euro brutto zu zahlen. Zum Vergleich: Bundesweit liegt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn bei 12,41 Euro die Stunde, ab dem 1. Januar 2025 sind es 12,82 Euro.