Arbeitssicherheit und CannabisBekifft bei der Arbeit: Wann und wie müssen Chefs einschreiten?
Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft. Der private Besitz und Konsum der Droge ist unter strengen Bedingungen erlaubt. Bei der Arbeit gelten allerdings andere Regeln. Worauf man jetzt achten muss.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern einen privaten Drogenkonsum nicht verbieten. Nur auf dem Betriebsgelände haben sie ein Direktionsrecht und dürfen den Konsum untersagen. Dafür genügt ein Aushang oder eine Mitteilung per Mail oder Intranet.
Erscheint ein Mitarbeiter erkennbar berauscht bei der Arbeit – egal, ob durch Drogen, Alkohol oder Medikamente ausgelöst – so muss der Chef ihm die weitere Tätigkeit verbieten und ihn nach Hause schicken. Denn passiert in solch einem Zustand ein Arbeitsunfall und wird jemand verletzt, drohen strafrechtliche Konsequenzen, warnt Michael Fuhlrott, Professor, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Bei der Bewertung, ob der Mitarbeiter arbeitsfähig ist, kommt es auf die subjektive Einschätzung des Chefs an. "Hat der Arbeitgeber den konkreten Verdacht, dass der Mitarbeiter intoxikiert ist, weil er Ausfallerscheinungen zeigt, dann sollte er dies genau festhalten und dokumentieren", rät der Jurist der Deutschen Handwerkszeitung.
Chefs können im Verdachtsfall zwar einen Drogen- oder Alkoholtest vorschlagen, doch Mitarbeiter dürfen das ablehnen. Bisher gibt es zu Grenzwerten kein Gesetz oder eine Linie in der Rechtsprechung. Für den Straßenverkehr hat eine Expertengruppe empfohlen, den bisherigen Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro 100 Milliliter Blut auf 3,5 Nanogramm anzuheben. Der Wirkstoff THC ist mehrere Stunden, THC-Carbonsäure sogar mehrere Wochen im Blut nachweisbar, dann besteht aber keine berauschende Wirkung mehr.
Schickt der Chef einen Mitarbeiter wegen dessen Zustand nach Hause, hat dieser keinen Anspruch auf Lohn. Denn der Arbeitnehmer schuldet dem Chef seine ungetrübte Arbeitsleistung. Braucht er aus Sicherheitsgründen eine Begleitung, muss er dadurch entstehende Kosten selber tragen. (Quelle: Deutsche Handwerkszeitung)
Hintergrund
In Deutschland haben laut Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2021 rund 4,5 Millionen Erwachsene in den vorausgegangenen zwölf Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert (10,7 Prozent der Männer sowie 6,8 Prozent der Frauen). Am häufigsten wurde Cannabis in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen konsumiert.
Fragen und Antworten zum Cannabis-Gesetz finden Sie hier.