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Befristete Erhöhung der Wertgrenzen für die Beschaffung von Bauleistungen

Die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen mittels Freihändiger Vergabe oder als Direktauftrag wurden befristet bis zum 31.12.2025 angehoben.

Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) hat eine Änderung des § 3a, Fußnoten 1 und 2, der VOB/A beschlossen. Diese wurde zwischenzeitlich im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 02.04.2025 B7). Demnach steigen die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen durch den Bund mit sofortiger Wirkung und befristet bis zum 31. Dezember 2025 wie folgt:

  • Fußnote 1 – zu Absatz 3a – Freihändige Vergabe bis 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • Fußnote 2 – zu Absatz 4 – Direktauftrag bis 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

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