
Bedienberechtigung Hubarbeitsbühnen
Der sichere Umgang mit Arbeitsbühnen setzt voraus, dass der Bediener Kenntnisse über das fahrphysikalische Verhalten sowie die sichere Bedienung der Arbeitsbühne hat. Die steigenden Unfallzahlen der Praxis zeigen jedoch, dass die erforderlichen Grundkenntnisse im Umgang mit Arbeitsbühnen fehlen.
Der Lehrgang "Bedienen von Hubarbeitsbühnen" soll dem Teilnehmer die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit Arbeitsbühnen vermitteln und erfüllt gleichzeitig die Verpflichtung des Betreibers/Unternehmers zur Einweisung gemäß §43 VBG 14 "Hebebühnen", Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.
Weiterhin besteht von Seiten des Gesetzgebers folgende Pflicht für Unternehmer / Bediener von Hubarbeitsbühnen. Die DGUV Vorschrift 1, §4 ,,Unterweisung der Versicherten“ besagt, es ist ein jährliche Unterweisung welche zu dokumentieren ist durchzuführen.
Bei uns erhalten die Teilnehmer eine fachkompetente Unterweisung durch zertifizierte Ausbilder. Es erfolgt eine nach den inhaltlichen Vorgaben der BG geforderte Dokumentation für die Teilnehmer.
"gemäß §43 VBG 14 "Hebebühnen", Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung"
Wann findet die Weiterbildung "Hubarbeitsbühnen Bedienberechtigung" statt?
Termin(e) Hubarbeitsbühnenschein | Anmeldung
Wir koordinieren zur Zeit weitere Termine. Bekunden Sie ihr Interesse und wir melden uns sobald diese feststehen.
Mobil 0171 5534398
Was sind die Inhalte der Weiterbildung "Bedienen von Hubarbeitsbühnen"?
- Rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen
- Arten von Hebezeugen
- Anforderungen an den Bediener von Hubarbeitsbühnen
- Aufstellen, Standsicherheit
- Funktions- und Sicherheitsprüfung, Sicherheitseinrichtungen
- Arbeiten in der Nähe von Freileitungen, Sondereinsätze (Baumarbeiten)
- Theoretische Prüfung
- Praktische Fahrprüfung
Was sind die Teilnahmevoraussetzungen für die Hubarbeitsbühnen Bedienberechtigung?
Der Nachweis der arbeitsmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung (Untersuchung zur Fahr- und Steuertätigkeit) ist für die Zulassung zur Weiterbildung "Bedienen von Hubarbeitsbühnen notwendig. Es ist sowohl die G25 Untersuchung als auch die G41 Untersuchung, welche die Höhentauglichkeit bescheinigt, nötig. Es werden nur Teilnehmer zugelassen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und die körperliche und geistige Eignung für diese Weiterbildung besitzen. Das tragen von Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhen, sowie die Vorlage eines Passbildes gilt ebenfalls als Voraussetzung an der Weiterbildung "Bedienen von Hubarbeitsbühnen".
Wie lange dauert und was kostet die Weiterbildung?
Die Gesamtkosten für die Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen beläuft sich auf 295,00 Euro und der Lehrgang dauert 8 Unterrichtsstunden.
Mobil 0171 5534398
Wo findet das Intensivseminar statt?
Im Lehrbauhof Großräschen der Handwerkskammer Cottbus