Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows läuft bis 31.12.2022BAFA-Beratungsförderung um zwei Jahre verlängert!
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Rahmenrichtlinie zur Beratungsförderung im Wesentlichen um zwei Jahre bis 31.12.2022 verlängert. Anträge auf Förderung können seit dem 1. Januar 2021 beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden.
Änderungen betreffen ab dem 01.01.2021 folgende Punkte:
- das Kontingent für die antragstellenden Unternehmen:
„Jung- und Bestandsunternehmen“ können nur einen Beratungsantrag im Verlängerungszeitraum stellen. „Unternehmen in Schwierigkeiten“ können eine Förderung zu einer Sicherungsberatung und anschließend zu einer Folgeberatung erhalten.
- die Anforderungen an die teilnehmenden Beratungsunternehmen:
Eine Zusage zu einem Beratungsantrag wird erst dann erteilt, wenn das ausgewählte Beratungsunternehmen sich beim BAFA registriert hat, die Anforderungen zur Beratereigenschaft erfüllt und vom BAFA freigeschaltet ist.
- die Beratungsberichte:
Im Beratungsbericht müssen alle Inhalte der durchgeführten Beratung aufgeführt sein. Weiterhin ist im Beratungsbericht vom antragstellenden Unternehmen und vom Beratungsunternehmen zu bestätigen, dass der Bericht alle behandelten Beratungsthemen umfasst.
Weitere Informationen finden Sie
auf der Internetseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und
Ansprechpartnerin
Dokumente zum downloaden