Stellungnahmen nur noch bis 28.2. möglichAufgepasst: Überschwemmungsgebiete werden festgesetzt
Aktuell werden die Überschwemmungsgebiete "Obere Spree" neu festgelegt. Die Handwerkskammer (HWK) Cottbus und die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus weisen drauf hin, dass eine Stellungnahme für betroffene Unternehmen nur noch bis zum 28. Februar 2022 möglich ist.
Großflächig betroffen sind die Städte Spremberg, Lübbenau und Lübben. In diesen Gebieten gelten dann besondere Schutzbestimmungen. Insbesondere die Ausweisung neuer Baugebiete in Bauleitplänen und die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen und anderer Gegenstände, die den Hochwasserabfluss behindern, sind dann verboten oder nur unter bestimmten Ausnahmen möglich.
„Unternehmen in den genannten Städten sollten prüfen, ob sie betroffen sind und uns ihre Bedenken möglichst schnell mitteilen. Aus den bisherigen Rückmeldungen wird bereits deutlich, dass es für viele Unternehmen nicht nachvollziehbar ist, warum ihr Grundstück festgesetzt werden soll. Es gibt für sie viele Unklarheiten“, sagt IHK-Umweltreferentin Dorit Köhler. Zudem werden die kurze Auslegefrist und fehlende Beteiligungsmöglichkeiten beanstandet. „Wir haben das Land bereits um eine Fristverlängerung gebeten. Dort hat man uns signalisiert, die Frist zu prüfen und gegebenenfalls mit einer Informationsveranstaltung für Unternehmen zu reagieren, wo es Antworten auf die Fragen von der Behörde gibt“, ergänzt Dorit Köhler.
Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt vor, mindestens die Flächen durch Rechtsverordnung festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Gefahren- und Risikokarten sind auf der „Auskunftsplattform Wasser" des Landes Brandenburg einsehbar unter: apw.brandenburg.de
Axel Bernhardt, Umweltberater der HWK Cottbus, steht Handwerksunternehmen zur Beratung zur Verfügung.
Pressearbeit
Telefon 0355 7835-200
Telefax 0355 7835-283