
Arbeitsschutz: Verbindliche Corona-Standards vorgestellt
Zum Schutz vor Corona-Infektionen am Arbeitsplatz hat das Bundeskabinett zusätzliche Arbeitsschutzstandards beschlossen. Die bundesweit einheitlichen Regelungen sollen Beschäftigte, Kunden und Dienstleister vor Infektionen schützen.
Die Bundesregierung nennt mehrere Punkte, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten der Corona-Epidemie zu verbessern. So stellt Bundesarbeitsminister Heil erstens klar, dass beim Hochfahren der Wirtschaft beziehungsweise jedes einzelnen Betriebes der bisherige Arbeitsschutz weiter gilt und durch betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz ergänzt werden muss. Friseure etwa hätten jetzt bis zum 4. Mai Zeit, sich darauf vorzubereiten. Heil wies außerdem darauf hin, dass die Berufsgenossenschaften die Einhaltung der Regeln stichprobenartig überprüfen und gegebenenfalls auch Bußgelder verhängen werden.
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Regelungen des Bundesarbeitsministeriums
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