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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind schon in der Situation der Errichtung des Handwerksbetriebs von großer Bedeutung. Im Rahmen unserer Meisterausbildung haben Sie hierzu bereits eine solide Basis geschaffen. Die seit Jahren sinkenden Unfallzahlen zeigen aber auch, dass dieses Thema im Fokus steht. Dies wird auch durch die umfangreichen, auf jede Branche abgestimmten, Vorschriften z.B. zum Umgang mit Chemikalien, Schweißarbeiten, Höhenarbeitsplätze, Lärm, Tragen von Lasten, Schutzkleidung deutlich. 

Wir unterstützen Sie bei der Gewährleistung der gesetzlichen Voraussetzungen und helfen bei:               

  • der Suche relevanter Vorschriften,
  • der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen,
  • individuellen Fragen der Unfallverhütungsvorschriften und
  • den Anforderungen Ihrer Gebäudeplanung.

Abhängig von der Größe Ihres Unternehmens werden Sie dabei von einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt oder kann im Rahmen des Unternehmermodells (Handwerksbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten) selbst oder durch einen Mitarbeiter für Arbeitssicherheit sorgen.

Gefährdungsbeurteilung

Unter einer Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ASchG) ist die systematische Analyse und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen ein Arbeitnehmer im Kontext  seiner beruflichen Tätigkeit ausgesetzt ist, zu verstehen. Anhand dieser Beurteilung sind im Unternehmen Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer durchzuführen. Dabei gibt es unterschiedliche Methoden, wie dies gewährleistet werden kann, etwa durch Anbringung von Warnhinweisen, Installation von Sicherungssystemen oder Einweisungen. Im weiteren Verlauf muss regelmäßig die Wirksamkeit solcher Maßnahmen überprüft werden. In jüngerer Zeit sind durch den Gesetzgeber auch psychische Belastungen in den Fokus gerückt worden. Eine entsprechende Checkliste finden Sie im Anhang als Download.