
Allgemeinverbindlichkeit der Mindestlöhne für das Gebäudereinigerhandwerk
Die Bundesregierung hat den neuen Mindestlohn-Tarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk mit Wirkung zum 1.3.2016 für allgemeinverbindlich erklärt. Der Mindestlohn in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) steigt danach in den ostdeutschen Bundesländern von 8,50 Euro auf 8,70 Euro, in der Lohngruppe 6 (Außen- und Glasarbeiten) von 10,63 Euro auf 11,10 Euro. Eine weitere Erhöhung erfolgt zum 1.1.2017.
Auskünfte zum Inhalt von Tarifverträgen erteilt unter anderem das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg während der Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag, Freitag: 9 – 12 Uhr
- Donnerstag: 14 – 18 Uhr
telefonisch unter 030 90281457.
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