
Allgemeinverbindlicher Lohn für Schornsteinfeger
Rückwirkend zum 1. April 2014 wurde der Mindestlohn für das Schornsteinfegerhandwerk auf 12,78 Euro brutto pro Stunde festgelegt. Er gilt in ganz Deutschland für alle Betriebe und für alle Mitarbeiter, die zulassungspflichtige Tätigkeiten nach Anlage A Nummer 12 der Handwerksordnung ausüben. Auszubildende sind ausgenommen. Die Bekanntmachung der Allgemeinverbindlichkeit erfolgte im Bundesanzeiger vom 18. Juli 2014.