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Vorsicht vor unseriösen AngebotenAktuelle Warnungen für Betriebe

Aktuell häufen sich die Meldungen von verschiedenen Telefonmaschen in Südbrandenburg. Dabei versuchen die Firmen, Handwerksbetriebe zu kostenpflichtigen Einträgen zu bringen. Nachfolgend sind die aktuell betroffenen Firmen aufgelistet.

Movido Media Verlag GmbH

Wir erfuhren von Mitgliedsbetrieben, dass die in Düsseldorf ansässige Firma Movido Media Verlag GmbH versucht, Handwerksbetriebe zu einer kostenpflichtigen Webanalyse zu bringen. Die Movido Media Verlag GmbH geht mit einer klassischen Anrufmasche vor. Es wird unter anderem vorgegaukelt, dass man von Google anrufe und für das Unternehmenskonto eine Webanalyse notwendig sei. Dem Betrieb wird mitgeteilt, dass eine Tonaufzeichnung aus Schulungsgründen erfolge. In der Folge erhalten Betriebe eine Rechnung der Movido Media Verlag GmbH.

Wir weisen darauf hin, dass Verträge grundsätzlich auch mündlich wirksam zustande kommen können und Gewerbetreibende kein Widerrufsrecht haben. Sollten auch Sie als Mitgliedsbetrieb von der Movido Media Verlag GmbH getäuscht worden sein, raten wir Ihnen, sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.



Intra Media

Wir erfuhren von Mitgliedsbetrieben, dass die in Melle ansässige Firma Intra Media versucht, Handwerksbetriebe zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ihrem Branchenverzeichnis "Städtische Gewerbeauskunft" zu bringen. 

Die Intra Media geht mit einer klassischen Anrufmasche vor. Es werden unterschiedliche Geschichten am Telefon erzählt, die alle nicht der Wahrheit entsprechen. Einmal behauptet ein Anrufer, man sei im Internetverzeichnis der Intra Media aufgeführt. Es sei keine rechtzeitige Kündigung erfolgt, weswegen sich das Vertragsverhältnis verlängert habe. In einem anderen Fall wurde behauptet, man müsse die Korrektheit eingetragener Daten abklären, was im Anschluss Kosten auslöst habe. In der Folge erhalten Betriebe eine Rechnung der Intra Media.

Verschiedenste Unternehmen sind unterwegs, um Betriebe dazu zu bringen, sich in dubiose "Gewerbeauskünfte" eintragen zu lassen. Wir weisen darauf hin, dass Verträge grundsätzlich auch mündlich wirksam zustande kommen können und Gewerbetreibende kein Widerrufsrecht haben.



Betrug bei Handelsregistereintragungen

Wer sein Unternehmen im Handelsregister eintragen lässt, muss sich vor unseriösen Angeboten in Acht nehmen. Eintragungen im Handelsregister erfolgen in Deutschland nur noch elektronisch. Die erfolgten Eintragungen werden nicht mehr in der Tageszeitung, sondern im Internet unter www.handelsregisterbekanntmachungen.de bekannt gemacht. Den Umstand, dass diese Bekanntmachungen frei zugänglich sind, machen sich Bauernfänger zunutze.

Kaufleute oder Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften erhalten nach der Eintragung im Handelsregister von verschiedensten Unternehmen Post, die aussieht wie eine Rechnung vom Handelsregister. In Wahrheit handelt es sich bei diesen Schreiben um Angebote, sein Unternehmen für viel Geld in eine obskure Datenbank eintragen zu lassen. In der Annahme, die „Rechnung“ beziehe sich auf die Handelsregistereintragung, wird das Schreiben häufig mit einem Buchungsstempel versehen und bezahlt. Ungewollt kommt dadurch ein Vertrag mit dem Unternehmen zustande, der sich fatalerweise auch noch jeweils um ein Jahr verlängert, wenn bis zu einem festgelegten Datum keine Kündigung erfolgt.

Durch die Angabe von Aktenzeichen, Kassenzeichen, Zahlungsfristen oder auch durch die Verwendung des Landeswappens wird der Anschein erweckt, es handele sich um ein offizielles behördliches Schreiben. Verstärkt wird dieser Eindruck durch die Verwendung irreführender Firmennamen wie z. B. „Allgemeines Gewerberegister“, „BVA Bundesverlag Anzeiger Handelsregister“, „Deutsches Gewerberegister“ oder „Deutscher Handelsregisterverlag AG“.

Notare warnen ihre Klienten vor übereilten Reaktionen auf die gemachten Angebote und weisen auf diese unseriösen Geschäftspraktiken hin. Falls Unsicherheit über eine Rechnung des Handelsregisters besteht, ist es ratsam einen Notar zu konsultieren. Dieser kann vor teuren Irrtümern bewahren.

Ansprechpartnerin

Anne-Kathrin Selka

Rechtsberaterin

Telefon 0355 7835-138

Telefax 0355 7835-285

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