Finanzhilfen Corona
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Änderungsanträge möglich: Eigenkapitalzuschuss kann rückwirkend beantragt werden

Überbrückungshilfe III: Ein neuer Baustein – neben der Erhöhung der Fixkostenerstattung auf bis zu 100 Prozent – war die Einführung eines Eigenkapitalzuschusses zur Unterstützung besonders von der Coronakrise betroffenen Unternehmen, die ihre finanziellen Rücklagen aufbrauchen mussten. Dieser Zuschuss wird im Rahmen der Erstantragstellung der Überbrückungshilfe III mit beantragt.

Seit Ende April können diejenigen den Zuschuss nachträglich beantragen, die bereits ihre Zuschüsse bzw. eine Zusage erhalten haben. Notwendig ist dazu ein Änderungsantrag. Betroffene Unternehmen sollten ihren „prüfenden Dritten“, der bei der Erstantragstellung bereits behilflich war, ansprechen und um eine Abklärung des Sachverhalts bitten. Denn auch bei rückwirkenden und ändernden Anträgen wird dieser zwingend benötigt.

 

Hintergrund:

Zusätzlich zur regulären Förderung der Überbrückungshilfe III können Unternehmen einen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Für dessen Erhalt wird vorausgesetzt, dass im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021, in mindestens drei Monaten, Umsatzeinbrüche von jeweils mehr als 50% bei betroffenen Unternehmen entstanden sind. Je länger der Umsatzeinbruch anhält, desto höher fällt dann auch die tatsächliche Förderung aus. Der Zuschuss kann max. 40% der förderfähigen Fixkosten betragen.



Die Höhe des Eigenkapitalzuschusses für den jeweiligen Monat ist folgendermaßen gestaffelt:

Monate mit Umsatzeinbruch ≥ 50 ProzentHöhe des Zuschlags
1. und 2. MonatKein Zuschlag
3. Monat25 Prozent
4. Monat35 Prozent
5. und jeder weitere Monat40 Prozent


 Ansprechpartner

Bild Herr Günther

Nils Günther

Betriebsberater

Telefon 0355 7835-168

Telefax 0355 7835-284

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