Wärmepumpe
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Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zur EinigungÄnderungen am Heizungsgesetz jetzt rasch gesetzlich umsetzen!

Die Ampelkoalition hat sich auf grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) geeinigt. Auf Hauseigentümer kommen damit weitaus weniger strenge Regeln zu, als es der Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) ursprünglich vorsah.

Nicht jede neu eingebaute Heizung muss von 2024 an mit erneuerbaren Energien laufen. Diese Pflicht greift erst dann, wenn die jeweilige Stadt einen kommunalen Wärmeplan vorgelegt hat. Ist dies noch nicht der Fall, sollen Eigentümer nach einer Heizungshavarie auch wieder eine Gasheizung einbauen dürfen, sofern diese auch für die Nutzung mit Wasserstoff umrüstbar ist. 

Nach einem Gesetzentwurf von Geywitz sollen Großstädte ihren Bürgern bis 2026 mitteilen müssen, wo genau der Anschluss an ein Fernwärmenetz möglich sein wird. Kleinere Städte sollen bis 2028 Zeit haben.

Das Beschlusspapier sieht ferner vor, dass der Einbau von Heizungen, die mit Holz oder Holzpellets betrieben werden, „ausnahmslos“ erlaubt bleiben soll, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen.



Zu den Änderungen am GEGerklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): 

„Mit der erzielten Einigung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein wichtiger Schritt gelungen, um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes an wesentlichen Stellen zu verbessern. Entscheidend ist jetzt, dass die vereinbarten „Leitplanken“ der Ampelparteien keine reinen Absichtserklärungen bleiben, sondern sachgerecht in Gesetzesform gegossen und ausformuliert werden.

Bei den Änderungen am Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden zentrale Forderungen des Handwerks aufgegriffen: Dazu gehört etwa die richtige "Reihenfolge", wonach erst beim Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung die Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbaren Energien greift. Das entzerrt die Fristen und dürfte auch dazu führen, dass die kommunale Wärmeplanung und deren rechtliche und politische Vorgaben für Bestandsgebäude richtigerweise vorangeht. Auch ist das Bekenntnis zu einer echten Technologieoffenheit richtig und positiv. Dass insbesondere Holzpellets und die Nutzung von Holzabfällen für holzverarbeitende Betriebe weiter möglich sind, ist gut und wichtig.

Richtigerweise sehen die "Leitplanken der Ampel-Fraktionen zur weiteren Beratung des Gebäudeenergiegesetzes" vor, die Ausnahmeregelungen wie beispielsweise die Regelung zur 80-Jahres-Grenze zu überarbeiten und plausibler zu gestalten: Das muss nun auch umgesetzt werden. Hier empfiehlt sich, anstelle einer altersorientierten Grenze eher auf die Bonität abzustellen und das Förderkonzept daran zu orientieren.

Wesentlich ist nun, dieses Beschlusspapier rasch in ein konkretes Gesetz zu bringen. Hieran wird sich zeigen, ob es gelingt, die entstandene Verunsicherung unter den Betrieben und ihren Kundinnen und Kunden zu beseitigen und so schnell für Planungssicherheit zu sorgen.“

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 Hintergrund

In Brandenburg gibt es laut Schornsteinfeger-Innung rund 219.000 Heizungsanlagen, die ein Alter zwischen 20 und 30 Jahren haben. Dazu kommen etwa 87.000 Öl- und Gasanlagen. 80 Prozent der Häuser im ländlichen Bereich sind nicht so ausgestattet, dass dort Wärmepumpen eingebaut werden könnten.



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