
Änderung der Ausbildungsvergütung im Elektrotechniker-Handwerk
Aus gegebenem Anlass informieren wir Sie über die Anhebung der Ausbildungsvergütungen im Elektrotechniker-Handwerk zum 1. September 2025 und zum 1. September 2026. Folgende Änderungen sind bei neuen bzw. bereits bestehenden Ausbildungsverträgen für alle Betriebe des Elektro- und Informationstechnischen Handwerk zu beachten:
Allgemeinverbindlichkeit wird beantragt!
Ausbildungsvergütung in Euro ab: | 01.09.2025 | 01.09.2026 |
1. Lehrjahr | 936,- | 972,- |
2. Lehrjahr | 1.040,- | 1.080,- |
3. Lehrjahr | 1.144,- | 1.188,- |
4. Lehrjahr | 1.248,- | 1.296,- |
Hinweis
Weiterhin möchte ich Sie darüber informieren, dass durch die Tarifgemeinschaft eine Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages beantragt wurde, was zur Folge hat, dass dann die verhandelten Ausbildungsvergütungen ohne eine Abzugsmöglichkeit zu zahlen sind (rückwirkend ab 01.09.2025).
Bis zur Genehmigung des Antrages auf Allgemeinverbindlichkeit sind mindestens die Vergütungen zu zahlen, die bis 31.08.2025 ihre Gültigkeit hatten.