
Änderung Ausbildungsvergütung und Festlegung Allgemeinverbindlichkeit
Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde der Tarifvertrag für das Bäcker- und Konditorhandwerk zwischen dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerk e.V. und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit Wirkung vom 1. September 2018 als Allgemeinverbindlich erklärt.
seit dem 1. September 2018
1. Ausbildungsjahr: 565,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 670,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 800,00 Euro
ab dem 1. September 2019
1. Ausbildungsjahr: 615,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 700,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 820,00 Euro
Diese geänderten Ausbildungsvergütungen gelten für bereits bestehende und neu abzuschließende Ausbildungsverträge für Auszubildende im Bäcker- und Konditorhandwerk.
Baugewerbe
Durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurde der Tarifvertrag für das Baugewerbe zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, sowie dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. mit Wirkung vom 1. Januar 2019 als Allgemeinverbindlich erklärt.
gewerbliche Auszubildende:
1. Ausbildungsjahr: 765,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 970,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.190,00 Euro
kaufmännische Auszubildende:
1. Ausbildungsjahr: 758,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: 875,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.104,00 Euro
Diese geänderten Ausbildungsvergütungen gelten für bereits bestehende und neu abzuschließende Ausbildungsverträge für Auszubildende im Bauhandwerk.
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