
Ab September keine E-Auto-Förderung für Gewerbe
Ab dem 1. September können ausschließlich Privatpersonen Förderanträge für Elektrofahrzeuge stellen. Zudem wurden die Fördersätze reduziert. Für Plug-in-Hybride gibt es gar keine Förderung mehr.
Aus Sicht des Handwerks problematisch ist die ab Herbst vorgesehene Streichung von gewerblichen Käufern von Elektromobilien aus der Förderfähigkeit, die bislang alle Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (bzw. bis 4,25 Tonnen durch Sonderregel des Elektromobilitätsgesetzes) umfasst. Dies ist insbesondere deshalb bedauerlich, da es keine alternativen Bundesförderungen für gewerblich genutzte Pkw gibt, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schreibt.
Der Spitzenverband setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, dass diese Förderung über den 01.09.2023 hinaus fortgesetzt bzw. ein gleichwertiger Ersatz im Rahmen der gesamten Elektromobilitätsförderung geschaffen wird, um den aktuell sich verstärkenden Hochlauf der Elektromobilität im Handwerk weiter gezielt zu flankieren.
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