Bewerbungsgespräch beim gemeinsamen Frühstück15 Handwerksbetriebe unterstützen Inklusionsprojekt
Im April 2015 fand das erste inklusive Frühstück statt. Nach dem Erfolg im letzten Jahr gibt es nun eine Neuauflage. Ziel dabei ist es, dass junge Menschen mit Behinderung verschiedenen regionalen Arbeitgebern auf Augenhöhe begegnen und in lockerer Atmosphäre beim Frühstück mit ihnen ins Gespräch kommen. Die Handwerkskammer Cottbus (HWK) ist Mitglied des Arbeitskreises "Übergang Schule - Beruf" und unterstützt die Aktion seit Beginn an.
Termin
Mittwoch, 16. März, 8.30 bis 10.30 Uhr
Soziokulturelles Zentrum
Zielona-Gora-Straße 16, 03048 Cottbus
"Es entstehen für beide Seiten völlig neue Eindrücke. 28 Jugendliche mit und ohne Handicap konnten im letzten Jahr vermittelt werden. Die meisten Unternehmen waren von den Fähigkeiten und der Motivation der Jugendlichen überrascht", begründet Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der HWK Cottbus, die Beteiligung. In diesem Jahr haben sich 15 Handwerksbetriebe der unterschiedlichsten Branchen sowie die Innung des Gebäudereinigerhandwerks Brandenburg-Ost angemeldet.
Schirmherr der Veranstaltung ist der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel.
Die Initiative wurde vom Arbeitskreis Inklusion unter Leitung der Agentur für Arbeit Cottbus ins Leben gerufen.
Ansprechpartner für Inklusion
Christian Jakobitz
Inklusionsberater
Handwerkskammer Cottbus
Telefon 0355 7835-164 | Telefax 0355 7835-286 | jakobitz@hwk-cottbus.de
Hintergrund: Vielfalt im Handwerk leben - Gemeinsam anpacken!
Unternehmen leben von der Vielfalt und den Stärken ihrer Mitarbeiter. Für kaum einen Wirtschaftszweig gilt diese Erkenntnis so sehr wie für das regionale Handwerk. Immer mehr Betriebe im brandenburgischen Handwerk entdecken, dass Mitarbeiter mit einer Behinderung besondere und oft ungenutzte Potenziale besitzen. Für das Handwerk, das sich den Herausforderungen des Fachkräftemangels gegenüber sieht, stellen Menschen mit Behinderung einen wertvollen Personenkreis am regionalen Arbeitsmarkt dar.
Eine Behinderung schränkt - wenn überhaupt – meist nur einzelne Teilfähigkeiten ein. Oftmals bereichern korrespondierende Stärken der Mitarbeiter die Betriebe zusätzlich. Eine Behinderung ist also keinesfalls mit einer "Leistungsminderung" gleichzusetzen. Die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bringt Unternehmen einige Vorteile und sichert Zugänge zu ungenutztem Fachkräftepotenzial.