Wahlausschuss Vollversammlung: Listen geprüft und zur Wahl zugelassen
Mit Blick auf die für den 30. September 2021 geplante Wahl der Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus, hatte der Wahlleiter mit seinem Wahlaufruf vom 30. März 2021 um die Einreichung von Wahlvorschlägen bis zum 26. August 2021 aufgerufen.
Fristgemäß ist jeweils eine Wahlvorschlagsliste der Arbeitnehmer sowie eine der Arbeitgeber beim Wahlleiter eingegangen.
In seiner Sitzung vom 1. September 2021 hat der Wahlausschuss gemäß § 11 der Anlage C der Handwerksordnung die eingegangen Listen geprüft und zur Wahl zugelassen.
Da jeweils nur eine Wahlvorschlagsliste eingegangen ist und zugelassen wurde, entfällt gemäß § 20 der Anlage C der Handwerksordnung die Wahlhandlung am 30. September 2021.
Wahlvorschläge Arbeitgeber
Wahlvorschläge Arbeitnehmer
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Abteilungsleiterin Recht
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Telefax 0355 7835-285