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Erwin Wodicka - wodicka@aon.at

Umtauschfrist für Führerscheine wegen Corona um halbes Jahr verlängert

Ältere Autofahrer sollen mehr Zeit für einen Umtausch alter Papierführerscheine bekommen. Eine erste Frist - und zwar für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 - wäre eigentlich am 19. Januar abgelaufen. Verstöße gegen die Umtauschpflicht aber sollen angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden.

Die aktuelle Umtauschfrist solle um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden, wie die Innenministerkonferenz der Bundesländer entschieden hat.

Davon betroffen sind alle Autofahrer der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden - das sind also die grauen oder rosafarbenen „Lappen“ oder DDR-Führerscheine.

Bayern werde unverzüglich einen Antrag zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in den Bundesrat einbringen, kündigte Innenminister Joachim Herrmann gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland an. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung solle das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro von der Polizei nicht erhoben werden. „Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern“, so Herrmann. Man müsse mehrere Wochen einplanen, bis das neue Führerscheindokument vorliege.

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 Weitere Informationen zu dieser Sonderregelung finden Sie auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.  Bitte klicken Sie hier.