Übersicht zu kostenfreien Corona-Schnelltests in Brandenburg
Seit dem 8. März 2021 haben alle Bürger ohne Symptome die Möglichkeit, sich im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen (Bürgertests). Dafür wurden und werden im ganzen Land Brandenburg zahlreiche Schnellteststationen eingerichtet. Eine Übersicht bietet die neue Internetseite https://brandenburg-testet.de
Die neue Internetseite bietet neben Informationen zu den Corona-Tests eine interaktive Brandenburg-Karte, mit der man schnell eine Teststelle für den kostenfreien Bürgertest in seiner Nähe findet. Enthalten sind Informationen wie z. B. Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten. Die Karte befindet sich im Aufbau: Rund 120 Teststellen sind bereits erfasst, weitere werden in den kommenden Tagen ergänzt.
Bürgertestung: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie darf sich jede Person ohne COVID-19-Symptome im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche mittels PoC-Antigen-Schnelltests kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen. Grundlage für dieses Angebot ist Paragraph 4a der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Anspruch auf einen Corona-Test haben alle Versicherten, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Zur Erbringung der Leistungen sind laut Testverordnung berechtigt:
- die zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die von ihnen betriebenen Testzentren,
- die von den zuständigen Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes als weitere Leistungserbringer oder als Testzentrum beauftragten Dritten und
- Arztpraxen und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen betriebenen Testzentren.
Als weitere Leistungserbringer können Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen und weitere Anbieter, die eine ordnungsgemäße Durchführung, insbesondere nach einer Schulung, garantieren, beauftragt werden.
Zur Durchführung von Bürgertestungen nach Paragraph 4a Coronavirus-Testverordnung hat das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg am 17.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die auch auf der Internetseite https://brandenburg-testet.de zum Download eingestellt ist.
Bürgertestung: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie darf sich jede Person ohne COVID-19-Symptome im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten mindestens einmal pro Woche mittels PoC-Antigen-Schnelltests kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen. Grundlage für dieses Angebot ist Paragraph 4a der Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Anspruch auf einen Corona-Test haben alle Versicherten, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind.