Geld für Investitionen / Handwerkskammer unterstützt AntragstellerStrukturwandel: Neue Geschäftsfelder werden gefördert
Der Just Transition Funds (JTF) ist ein neues Instrument der Europäischen Union. Er richtet sich an vom Kohleausstieg betroffene Regionen wie die Lausitz. Dort soll er Unternehmen helfen, den Umbau zur Klimaneutralität zu bewältigen, wie Brandenburgs Wirtschaftsminister Prof. Jörg Steinbach sagt. 786 Millionen Euro stehen für Brandenburg bereit
Wer kann mit dem JTF gefördert werden?
Der Just Transition Funds richtet sich vornehmlich an die Bereiche, die von der Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft betroffen sind. Das sind zum Beispiel kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell verändern und neue Entwicklungs- und Einkommensperspektiven für ihre Beschäftigten schaffen müssen. Darunter fallen übrigens auch Start-Ups und Existenzgründerinnen und -gründer.
Damit stellt der JTF eine wichtige Erweiterung der bisherigen strukturpolitischen Unterstützung der vom Kohleausstieg betroffenen Regionen dar. Bislang wurden beispielweise im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes seit 2020 hauptsächlich infrastrukturelle Vorhaben etwa in den Bereichen Verkehr, Energie, Daseinsvorsorge, Bildung, Forschung und Wissenschaft gefördert. Nun geht es auch direkt um die Unternehmen und ihre Beschäftigten.
Welche Art von Vorhaben/Projekten können mit dem JTF unterstützt werden?
Mit Mitteln aus dem Funds werden Vorhaben und Projekte in der Lausitz gefördert, die dazu beitragen den schwierigen Übergang hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft strukturpolitisch zu flankieren. Es müssen dadurch Arbeitsplätze erhalten und/oder geschaffen werden sowie Klimaschutzziele des Bundes und der EU befördert werden. Für kleine und mittlere Unternehmen bedeutet dies: Das Programm ist weitgehend branchenoffen und die aus anderen Förderprogrammen bekannten Mindestwerte für einen überregionalen Absatz fallen weg.
Gefördert werden sollen Investitionen in die Neuorientierung von Unternehmen – das umfasst auch die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten – sowie Investitionen in die Modernisierung – sprich: neue Anlagen, Ausrüstungen, Technologien und Produktionsverfahren. Außerdem soll die Diversifizierung der Unternehmen unterstützt werden, heißt: die Investition in neue oder angepasste Produkte und Dienstleistungen. Außerdem geht es darum, die Digitalisierung durch Förderung voranzubringen. Damit verbunden sind auch Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, Ressourcen- und Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Umstellung der Produktion auf stoffliche und energetische Kreisläufe.
Neben Investitionen soll der Umstellungs- und Modernisierungsprozess im Unternehmen durch Beratung und Stärkung personeller Strukturen sowie durch die Förderung von Qualifizierungen, Umschulungen und Weiterbildungen für Beschäftigte begleitet werden.
Darüber hinaus werden mit dem JTF auch wichtige Impulse beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur gesetzt. Es sollen beispielsweise betriebsnahe und anwendungsorientierte Kompetenzzentren, Angebote für Gründerinnen und Gründer sowie Start Ups, Formate der Berufsorientierung und der Verbundausbildung sowie der Ausbau des Glasfasernetzes gefördert werden.
Welche Förderhöhe ist dabei möglich?
Die Förderhöhe des JTF orientiert sich an EU-Vorgaben, insbesondere am EU-Beihilferecht. Details zur Förderung werden in den nächsten Monaten seitens der Landesregierung sowie im Dialog mit der EU geklärt. Die Vorschläge der Kammern zu Förderinhalten und -höhen sollen dabei soweit möglich berücksichtigt werden.
Nach jetzigem Sachstand wird die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen voraussichtlich stark gestaffelt sein. Das wird beginnen bei einer zehnprozentigen Förderung, kann unter Berücksichtigung des Grenzkreiszuschlags aber auch bis zu einer 45-prozentigen Förderung reichen. Höhere Fördersätze bei einer möglichen De-minimis-Förderung – gegenwärtig sind das maximal 200.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren – müssen noch konkret abgestimmt werden.
Ab wann werden die Förderbedingungen konkret feststehen und ab wann und wo genau können Unternehmen ihren Fördermittelantrag dann stellen?
Die Förderbedingungen werden im ersten Halbjahr 2022 erarbeitet, so dass JTF-Mittel dann voraussichtlich ab Spätsommer 2022 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragt werden können. Aktuell wird der sogenannte Territoriale Übergangsplan mit Festlegungen zu den Förderschwerpunkten erarbeitet. Diesen Plan muss dann die EU genehmigen. Damit ist voraussichtlich im Sommer 2022 zu rechnen. Parallel werden natürlich die entsprechenden Förderrichtlinien vorbereitet.
An wen können sich interessierte Unternehmen wenden, wenn Sie eine Beratung zum JTF oder zum Antragswesen benötigen?
Die Handwerkskammer Cottbus begleitet und unterstützt die Antragsteller. Die Antragstellung selbst läuft dann bei der Förderbank ILB.
Welche Empfehlungen möchten Sie den kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Lausitz bereits heute geben, damit im Sommer genügend gute und förderwürdige Projektanträge vorliegen?
Innovative, wettbewerbsfähige und nachhaltig wirtschaftende kleine und mittlere Unternehmen sind der Grundpfeiler für eine erfolgreiche Transformation und Strukturentwicklung in der Lausitz. Der begonnene Übergang und Umbau hin zu einer klimaneutralen Ökonomie stellt vor allem die Unternehmerinnen und Unternehmer vor große Herausforderungen. Hier soll der Just Transition Funds ab Sommer 2022 ansetzen und unterstützen.
An die mittelständische Wirtschaft in der Lausitz kann ich nur appellieren:
Bereiten Sie sich darauf vor, Ihre Unternehmensstrategie frühzeitig auf den anstehenden Wandel auszurichten, Ihre Ideen für intelligente klima- und ressourceneffiziente Verfahren, Produkte und Prozesse weiterzuentwickeln und sich in Ihrer Personalentwicklung etwa durch Qualifizierungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut zu positionieren.
Hintergrund
Der Just Transition Funds (JTF) ist ein neues Instrument der Europäischen Union. Er richtet sich an Regionen, die besonders hart vom Übergang zur Klimaneutralität betroffen sind. Die Lausitz als Energieregion mit ihrem Ausstiegspfad aus der Braunkohlegewinnung und -verstromung zählt zu diesen Regionen.
Ausgangspunkt des JTF ist der im Dezember 2019 von der EU beschlossene „Green Deal“. Danach soll in der EU bis 2050 die Netto-Treibhausgasemissionen auf null reduziert und Europa als erster Kontinent klimaneutral werden, verbunden ist dies mit energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union bereits für 2030.
Der JTF soll der Region und ihren Menschen helfen, die mit dieser Transformation verbundenen großen sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen zu bewältigen – sowie zugleich die Chancen dieser Transformation erfolgreich zu nutzen.
In der EU stehen den betroffenen Regionen bis 2027 insgesamt 17,5 Milliarden Euro JTF-Mittel zur Verfügung. Auf das Land Brandenburg entfallen davon 786 Millionen Euro. Umgesetzt wird der Funds im Rahmen von Richtlinien und Förderprogrammen des Landes Brandenburg.
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