Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zum Steuerabzug von Vergütungen für im Inland erbrachte Bauleistungen nach den §§ 48 bis 48d EStG Stellung bezogen, wie das Onlineportal Haufe mitteilt.
Die Leistungsempfänger von Bauleistungen müssen im Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vornehmen, wenn keine gültige, vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.
Die Finanzverwaltung erörtert in einem Schreiben die wichtigsten Grundsätze. Dabei geht es u.a. um folgende Punkte:
- Wann besteht Steuerabzugspflicht?
- Wer ist Abzugsverpflichteter?
- Wer ist Leistender (Auftragnehmer)?
- Wann kann auf den Steuerabzug verzichtet werden?
- Welches Finanzamt ist zuständig?
Ansprechpartner
Technischer Berater
Telefon 0355 7835-157
Telefax 0355 7835-284