Spezialist für Messtechnik
Die H.-P. FISCHER ELEKTRONIK GmbH & Co. Industrie und Labortechnik KG aus Mittenwalde (Dahme-Spreewald) hat einen Autisten eingestellt. Für den Messtechnikspezialisten ist das eine neue Erfahrung.
Die Produkte des Handwerksbetriebes sind äußerst begehrt. Seit über 40 Jahren ist das Unternehmen auf dem Gebiet der Mess-, Prüf- und Diagnosetechnik tätig. Auf dem Spezialgebiet der Widerstandsmesstechnik ist man führend im Bereich der Hoch- und Niederohmmessung. Forschungsinstitute und die Kunststoffindustrie aus dem In- und Ausland zählen zu den Hauptabnehmern. Geliefert wird unter anderem in den Oman, nach Sri Lanka, Kolumbien, Indien, etc.
Auch eine große deutsche Airline ist Kunde. Sie hat ein wichtiges Messzubehör aus Mittenwalde im Einsatz, mit dem sie den Widerstand der Farbe an der Flugzeugspitze messen kann. Das ist für die Radarstrahlung wichtig.
Mitarbeiter gesucht
Hans-Peter Fischer gründete 1972 das Unternehmen in Berlin-Neukölln. Mit Reparaturen von elektronischen Geräten fing alles an. Nach und nach wurde das Leistungsspektrum erweitert. Hinzu kam die Produktion von anspruchsvoller Mess- und Prüftechnik. 2004 wurde am heutigen Standort im Landkreis Dahme-Spreewald der neue Firmensitz gebaut und bezogen.
Zu der Zeit beschäftigte der produzierende Handwerksbetrieb noch knapp 20 Mitarbeiter. Heute sind es acht an der Zahl. »Wir suchen händeringend gutes Personal«, sagt Hans-Peter Fischer. »Das können Spezialisten ebenso sein wie Quereinsteiger, die wir dann auf unsere Bedarfe hin schulen«, erklärt der Geschäftsführer. Wichtig seien Grundkenntnisse in Physik und Chemie. Der Kollege ist seit Mitte März neu im Unternehmen. Er ist Autist.
»Der Betrieb hat sich im Februar bei uns gemeldet, nachdem sie ein Vorstellungsgespräch mit einem jungen Fachpraktiker für elektronische Geräte und Systeme durchgeführt haben, der seine Schwerbehinderung mitteilte.« Das sagt Franziska Ulm, Fachberaterin der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeberbei der Handwerkskammer Cottbus.
Viele Fragen
Für den Betrieb taten sich im Zusammenhang mit einer möglichen Einstellung diverse Fragen auf. Welche Aufgabenbereiche sind realisierbar? Wie kann man Überforderungssituationen vermeiden? Was sind Fettnäpfchen in der Kommunikation? Wie gelingt eine gute Akzeptanz im Team? Welche Fördermöglichkeiten gibt es bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen? In der Zusammenarbeit mit Franziska Ulm wurden die Fragen beraten. Der Handwerksbetrieb entschied sich nach drei Tagen Probearbeit für eine Einstellung des jungen Mannes.
»Er ist pünktlich, höflich, motiviert und spricht hervorragend Englisch«, beschreibt Hans-Peter Fischer seinen neuen Mitarbeiter. Und er hat ein Elternhaus, was dahintersteht. In den kommenden Wochen will man gemeinsam schauen, welche Tätigkeiten der junge Kollege im Unternehmen übernehmen kann.
Hans-Peter Fischer ist grundsätzlich offen dafür, Menschen mit Behinderung einzustellen. Seit Jahren hat er Kontakt zu einer Organisation, die sich um Menschen mit Behinderungen beschäftigt.
Franziska Ulm hofft, dass die Einstellung eine win-win-Situation für beide Seiten ist. »Der Betrieb hat einen loyalen Mitarbeiter gewonnen, der besondere Fähigkeiten in das Unternehmen einbringt. Gleichzeitig muss aber viel Zeit und Geduld in die Einarbeitung und Anleitung investiert und Schwächen im sozialen Umgang berücksichtigt werden. Als Ausgleich für den Mehraufwand erhält das Unternehmen über einen langen Zeitraum einen Lohnkostenzuschuss durch die Agentur für Arbeit«, so die Beraterin.
Integrationsamt
Vom aktuellen Landesförderprogramm Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA) des LASV können Arbeitgeber zukünftig profitieren: Für die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes für einen schwerbehinderten Menschen gewährt das Integrationsamt Cottbus in diesem Fall eine Prämie von 30.000,- Euro.
Die Agentur für Arbeit zahlt einen Lohnkostenzuschuss bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt und richtet sich nach der Art und Schwere der Behinderung sowie nach der Auswirkung der Behinderung auf die Ausübung der Tätigkeit. Bei behinderten und schwerbehinderten Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70 % des Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen.
Handwerkskammer berät
Wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen geht, gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber der Handwerkskammer Cottbus ist genau die Anlaufstelle, die sich im Dschungel der Förderleistungen sehr gut auskennt und die Sie zielsicher zu Ihren Leistungen führt.
In Kooperation mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung, dem Integrationsamt Cottbus, hat die HWK ihr Beratungsangebot für alle Mitgliedsbetriebe erweitert. Die Ansprechstelle steht bei allen Fragen zu Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten- und ihnen gleichgestellten Menschen zur Verfügung.
Ansprechpartnerin
Fachberaterin der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber
Telefon 03375 2525-66
Mobil 0160 8467515