Rückzahlfrist Corona-Soforthilfen bis 18. März 2022 verlängert
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die Frist, bis zu der Unternehmen zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, auf den 18. März 2022 verlängert. In den letzten Tagen und Wochen hatte viele Betriebe Post von der ILB bekommen. Hier kommen Hinweise dazu.
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