Serie (7): Ihr Ausbildungsberater informiertRatgeber: Die Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung legt in Deutschland die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung im Rahmen der dualen Berufsausbildung fest. In ihr werden Mindeststandarts zum erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit festgelegt, und sind somit durch den Ausbildungsbetrieb verbindlich zu vermitteln.
Wie entsteht eine Ausbildungsordnung?
Fachleute aus der Ausbildungspraxis erarbeiten gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) die Entwürfe der neuen Ausbildungsordnungen und stimmen sie mit Fachleuten der Berufsschulen mit den Rahmenlehrplanentwürfen ab. Arbeitgeber und Gewerkschaften werben in Betrieben für die neuen Ausbildungsordnungen, und die Bundesregierung verleiht ihnen Gesetzeskraft.
Welche Mindestanforderungen werden geregelt?
- die Dauer der Ausbildung in Monaten
- die Ausbildungsinhalte als Fertigkeiten und Kenntnisse
- der Ausbildungsrahmenplan als zeitlicher Ablauf der Ausbildung
- die Anforderungen an Zwischen- und Gesellen- (Teil 1 und Teil 2) bzw. Abschlussprüfung
Wo finde ich den Text meiner Ausbildungsordnung?
Wenn Sie erstmals ausbilden erhalten Sie die kompletten Ausbildungsunterlagen mit aktueller Ausbildungsordnung von Ihrem Ausbildungsberater. Darüber hinaus können Sie sich die für Ihren Ausbildungsberuf aktuell geltende Ausbildungsordnung hier herunterladen.
Ihrem Lehrling ist zu Beginn der Ausbildung kostenlos ein Exemplar der Ausbildungsordnung auszuhändigen (§ 2 Nr. 3 des Ausbildungsvertrages).
Sollten Sie durch Ihr betriebliches Leistungsangebot nicht alle Inhalte der Ausbildungsordnung vermitteln können, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Ausbildungsberater auf. Wir suchen gemeinsam mit Ihnen Lösungsmöglichkeiten!
Hilfe und Unterstützung erhalten Sie von den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer Cottbus:
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