Zusätzliche Ausnahmen für Grenzpendler und SaisonarbeiterQuarantäneverordnung für Einreisende und Reiserückkehrer verlängert
Die Landesregierung hat eine Aktualisierung der Quarantäneverordnung beschlossen. Sie gilt seit dem 11. März bis einschließlich 2. April. Einreisende nach Brandenburg müssen demnach weiterhin geltende Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten berücksichtigen.
Unterschieden wird dabei, ob sich Einreisende oder Rückkehrende vor der Einreise in einem (1) Risikogebiet, (2) Hochinzidenzgebiet oder (3) Virusvariantengebiet aufgehalten haben. Ausnahmen bestehen je nach Risikoeinstufung unter anderem für Grenzpendler, Saisonarbeiter oder den Besuch von engen Familienangehörigen. Verstöße gegen die Regeln können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Mit der angepassten Quarantäneverordnung trifft die Landesregierung die notwendigen Vorkehrungen, um zwingende Erfordernisse des Infektionsschutzes zu gewährleisten. So wurde die Quarantänepflicht bei Einreisen aus einem (3) Virusvariantengebiet von 10 auf 14 Tage verlängert. Gleichzeit wurden Regelungen getroffen, um betriebliche Abläufe sowie den beruflichen und familiären Austausch in der Grenzregion zu Polen aufrechtzuerhalten. Für Grenzpendler und Grenzgänger wurden Ausnahmen unter anderem für die Wahrnehmung von Angeboten der Kindertagesbetreuung geschaffen, Einreisemöglichkeiten für dringend benötigte Saisonarbeitskräfte geregelt und die Quarantänepflicht bei Einreise aus einem (3) Virusvariantengebiet auf 14 Tage verlängert.
Der „kleine Grenzverkehr" etwa für Einkäufe in Polen führt weiterhin zu einer Quarantänepflicht. Die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung bleibt bestehen und richtet sich nach den Regelungen der Einreiseverordnung des Bundes.
Alle Informationen zum Thema finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.
Quarantäneverordnung
Hier finden Sie die aktuelle Quarantäneverordnung für das Land Brandenburg.
Die Einreiseverordnung des Bundes finden Sie hier.