Praxisrecht: Achtung bei Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet
Für Handwerksbetriebe sind Referenzfotos von fertiggestellten Werken eine gute Möglichkeit, potenzielle Kunden auf der eigenen Website oder auf Social-Media-Kanälen über die angebotenen Dienstleistungen zu informieren und mit geleisteter Qualitätsarbeit zu werben. Oft fertigen Betriebe die Fotos selbst an. Dabei gilt es einiges zu beachten.
Das neue Praxis Recht „Veröffentlichung von Referenzfotos im Internet“ bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.
Hier finden Sie die entsprechenden Hilfestellungen.
Tipp
Um eventuellen Streitigkeiten mit Kunden vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Kunden darauf hinzuweisen, dass Referenzfotos der Werke für die Verwendung auf der Webseite und auf Social-Media-Kanälen erstellt werden sollen.
Es ist außerdem ratsam, eine schriftliche Zustimmung für die Anfertigung und Veröffentlichung von Referenzfotos einzuholen.