Alle Infos: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.deNovemberhilfe kann ab sofort beantragt werden
Ab sofort können Anträge für die Corona-Novemberhilfen gestellt werden. Damit soll betroffenen Unternehmen geholfen werden, die direkt oder indirekt von Schließungen erfasst sind. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen. Anträge können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte stellen.
Nachdem Anträge im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt. Die Antragsbearbeitung erfolgt dann auf Länderebene. Das heißt: Für jedes Bundesland sind eine oder mehrere landesspezifische Bewilligungsstellen verantwortlich.
Im Land Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg zuständig. Hier gibt es mehr Informationen.