Symbolbild Nachfolge Wissen
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Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolgen

Seit dem 1. November 2024 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Zusammenarbeit mit den Deutschen Bürgschaftsbanken den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge (077) bereit. Dieser ersetzt das Produkt ERP-Kapital für Gründung (058), das seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr angeboten wird.

Der ERP-Förderkredit "Gründung und Nachfolge" dient der Förderung von Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen. Die Finanzierung eines Vorhabens ist mit einem Anteil von bis zu 35 Prozent und einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro möglich. Eine Stellung von Sicherheiten durch den Antragsteller ist nicht erforderlich.

Die Mittel aus dem ERP-Sondervermögen sowie die Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund führen zu besonders günstigen Zinsen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, diesen Kredit mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken zu kombinieren. Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung (10 und 15 Jahre).

Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist unkompliziert und transparent gestaltet. Der Kredit wird bei der Hausbank beantragt. Die KfW prüft den Antrag vollautomatisiert und gibt eine Zusage.