Müll Verpackung Symbolbild
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Neue verpackungsrechtliche Pflichten ab 1. Juli 2022

Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw.



Informationsveranstaltung zum Verpackungsgesetz

 
 

Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Damit alle betroffenen Unternehmen ihren Pflichten rechtzeitig nachkommen können, startet der neue Registrierungsprozess am 5. Mai 2022.

 Weitere Informationen zum Thema finden Sie  hier.



 Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

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