Neue Investitionsförderung für KMU kommt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) möchte insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) für die Chancen der Digitalisierung sensibilisieren und bei Investitionen in die Digitalisierung unterstützen. Das neue Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU finanziell durch Zuschüsse bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu Digitalthemen.
Die Förderung der Investitionsleistungen stellt für die begünstigten Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der Europäischen Union (EU) dar, die im Rahmen des „De-minimis“-Verfahrens abgewickelt wird. Der Gesamtbetrag der einem Unternehmen von einem Mitgliedstaat gewährten De-minimis-Beihilfen darf innerhalb eines fließenden Zeitraums von drei Steuerjahren den Betrag von 200 000 Euro nicht überschreiten.
Die Investitionsförderung gliedert sich in 2 Module:
Modul 1: Förderung von Investitionen in digitale Technologien (i.d.R. Drittleistungen), insbesondere in Hard- und Software, und die damit verbundenen Prozesse und Implementierungen.
Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen. Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Modul 2: Förderung von Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter*innen des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.
Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.
Die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen wird im Digitalisierungsplan beschrieben und ist in Zusammenhang zu den Zielen der Digitalisierung des Unternehmens zu setzen. Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch eine Zertifizierung (nach der ISO 9001-Norm oder eine Akkreditierung nach AZAV) belegt sein.
Fördersummen:
Untergrenze: 17.000 EUR für Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme Modul 1 und 2, sowie 3.000 EUR für Modul 2
Obergrenze: 50.000 EUR für Einzelunternehmen, bei Kooperationen in Wertschöpfungsketten bis zu 100.000 EUR pro Antragsteller
Voraussetzung für die Förderung des Moduls 1 und/oder des Moduls 2 ist ein Digitalisierungsplan. Dieser ist mit dem Förderantrag in das vorgeschriebene Muster verbindlich anzuwenden.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Diese wird nach Mitarbeitern und Antragszeit wie folgt gestaffelt:
Mitarbeiter | Bis zum 30.06.2021 | Ab dem 01.07.2021 |
Bis 50 | Bis zu 50 % | Bis zu 40 % |
Bis 250 | Bis zu 45 % | Bis zu 35 % |
Bis 499 | Bis zu 40 % | Bis zu 30 % |
Erhöhungen:
+5 Prozentpunkte bei Investitionen im Bereich IT Sicherheit
+5 Prozentpunkte bei Kooperation mehrerer unabhängiger Partner
+ 10 Prozentpunkte für strukturschwache Regionen (HWK Cottbus vollständig)
Das Programm wird voraussichtlich im August 2020 starten.
Das Förderprogramm im Bundesanzeiger
Ansprechpartner
Stabstelle Grundstücks- und Gebäudemanagement
Telefon 0355 7835-106
Telefax 0355 7835-281
Beauftragter für Innovation und Technologie
Telefon 0355 7835-127
Telefax 0355 7835-284
Mehr Informationen zum Thema Innovation und Technologie finden Sie bei uns im Internet. Bitte hier klicken.