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Auftragslage entwickelt sich kritisch / Hilfe bei der Erstellung der AnzeigenInformationsblatt zum Kurzarbeitergeld im Bau

Derzeit sind viele Auftragsstornierungen im Bereich des klassischen Wohnungsbaus und Wirtschaftsbaus zu verzeichnen. Auch für die kommenden Monate ist die Auftragslage kritisch. So ist zu erwarten, dass der konjunkturelle Einbruch im Hochbau noch einige Zeit andauern und neben dem Bauhauptgewerbe zunehmend auch Teile des Ausbauhandwerks beeinträchtigt sein wird.

Um Kündigungen der Fachkräfte zu verhindern, beantragen Handwerksbetriebe zur Überbrückung des Arbeitsausfalls Kurzarbeitergeld.  Die Bundesagentur für Arbeit und der Zentralverband des Deutschen Handwerks haben ein gemeinsames Informationsblatt erstellt, in dem die Anforderungen beim Ausfüllen der Anzeige zum Kurzarbeitergeld mit Blick auf die aktuelle Situation im Bau und Ausbau kurz dargelegt werden.

Die Hinweise sollen Handwerksbetriebe dabei unterstützen, die Anzeigen konkreter zu formulieren. Zudem können Betriebe bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld die wirtschaftlichen Gründe im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen besser darlegen und Ablehnungen könnten somit verhindert werden.

 Hier finden Sie das Informationsblatt

Nils Günther

Betriebsberater

Telefon 0355 7835-168

Telefax 0355 7835-284

guenther--at--hwk-cottbus.de

Anja Kappa

Betriebsberaterin

Telefon 0355 7835-159

Telefax 0355 7835-284

kappa--at--hwk-cottbus.de

Heike Dettmann

Betriebsberaterin (Außenstelle Königs Wusterhausen)

Telefon 03375 2525-63

Telefax 03375 2525-62

dettmann--at--hwk-cottbus.de