Informationen zu neuen Ausbildungsordnungen
Wenn die Inhalte einzelner Ausbildungsberufe nicht mehr aktuell sind, müssen sie modernisiert werden oder ein ganz neuer Beruf muss entstehen, denn Ausbildungsberufe müssen mit der Zeit gehen. Daher werden in Abständen neue Ausbildungsordnungen erstellt und die vorhandenen überarbeitet. Das Ergebnis sind dann neue und modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Wir informieren über die ab 1. August 2021 geltenden modernisierte Ausbildungsordnungen im Handwerk.
Elektroniker/in den Fachrichtungen
- Energie- und Gebäudetechnik
- Automatisierungs- und Systemtechnik
Informationselektroniker/in mit den Einsatzgebieten:
- Geräte-, Informations- und Bürosystemtechnik
- Sende-, Empfangs- Breitbandtechnik
- Brandschutz- und Gefahrenmeldeanlagen
- Telekommunikationstechnik
Elektroniker/in für Gebäudesystemintegration (neuer Ausbildungsberuf)
Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik
in den Fachrichtungen:
- Gestaltung und Instandhaltung
- Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik
- Kirchenmalerei- und Denkmalpflege
- Bauten- und Korrosionsschutz
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung
Achtung: Die bisherige 2-jährige Ausbildung zum Bauten-und Objektbeschichter ist nicht mehr möglich. Sie wird durch die Neuordnung des Ausbildungsberufes aufgehoben. Vor dem 1.8.2021 begonnene Ausbildungen werden selbstverständlich zu Ende geführt.
- Friseur/in (Neue Änderungsverordnung 2021)
Die Ausbildungsverordnung der Friseure und Friseurinnen wurde kleineren Änderungen unterworfen. Die bestehende Ausbildungsordnung verliert dabei nicht ihre Gültigkeit, einzelne Ausformulierungen wurden allerdings den aktuellen Gegebenheiten des Berufes angepasst.
Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer Cottbus sind Ihre Ansprechpartner und beraten Sie gern im Detail zu fachlichen Inhalten und geben Ihnen weitere Informationen zu den neuen Ausbildungsordnungen.
Zögern Sie nicht und nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihnen auf.