Handwerksverkehr muss noch stärker berücksichtigt werden
Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verabschiedet. Lokale Behörden bekommen künftig mehr Spielraum, um den Verkehr zu steuern. Das Handwerk hätte sich gewünscht, dass auch die Aspekte der Versorgung der Bevölkerung und der ansässigen Gewerbebetriebe erwähnt worden wären. Besonders unverständlich ist, dass der Gesetzgeber die Regelungen für das Bewohnerparken nicht weiterentwickelt hat, um auch die ansässigen Betriebe zu berücksichtigen. Das sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) in einer Stellungnahme.
"Der wachsende private Pkw-Verkehr auf der einen Seite und die aktuellen Anstrengungen zur Förderung von Radverkehr und ÖPNV auf der anderen Seite erschweren immer mehr die notwendigen Verkehre des Handwerks in den Städten und Gemeinden. Nachhaltige Stadtentwicklung ist aber ohne die kundennahen Dienste des Handwerks und ihren Beitrag zum Klimaschutz nicht möglich."
Städte und Kommunen müssten deshalb in die Lage versetzt werden, moderne Verkehrskonzepte zu entwickeln, die das Handwerk als Partner der Mobilitätswende in den Regionen und Städten einbeziehen. Um die Mobilitätsbedürfnisse der Betriebe - sowohl an ihren Standorten als auch bei den Kunden – zu integrieren, müssen gezielte Instrumente im Straßenverkehrsrecht entwickelt werden.
"Der ZDH setzt sich dafür ein, dass auch in der laufenden Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) Handwerksverkehre besser berücksichtigt werden, unter anderem durch eine Weiterentwicklung der angedachten Lieferzonen für Handwerksfahrzeuge.“
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