Gesetzentwurf liegt vor / Verbesserungen eingefordertGebäudetyp E: Praxistauglich umsetzen
Die Baukonjunktur soll angeschoben und einfaches Bauen ermöglicht werden. Konkret geht es um den freiwilligen Verzicht auf Komfortstandards. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde unlängst beschlossen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßen die Entscheidung, wünschten sich allerdings mehr "Praxistauglichkeit", wie ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sagte. Der Entwurf müsse deshalb im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.
Damit das Bauen tatsächlich einfacher werde, müssten im nächsten Schritt die Länder in ihren 16 Landesbauordnungen oder der Bund technisch festlegen, wie jene Mindeststandards aussehen sollen, von denen nicht abgewichen werden kann. "Durch so eine technische Unterfütterung kann der Gebäudetyp rechtssicher in der Praxis umgesetzt werden", betonte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa laut Deutscher Handwerkszeitung.
Verbraucher muss Abweichungen vom Komfortstandard kennen
In Einzelnen sieht der Gesetzesentwurf nach Angaben des Justizministeriums vor, dass reine Komfortstandards nur dann eingehalten werden müssen, wenn sich beide Vertragspartner darauf ausdrücklich verständigt haben. Wird von Komfortstandards abgewichen, müssen die Bauunternehmen die Verbraucher allerdings darauf hinweisen.
Auch solle es beim Bauen künftiger einfacher werden, innovative, nachhaltige und kostengünstige Bauweisen und Baustoffe zu verwenden. Außerdem sollen fachkundige Unternehmer einfacher von den "anerkannten Regeln der Technik" abweichen können, wenn sie miteinander Vertrag über den Neu- oder Umbau eines Gebäudes oder einer Außenanlage schließen.
Hier geht es zum Entwurf und zu Stellungnahmen von Fachverbänden.
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