Fokus auf Sanierung und Vereinfachung der AntragstellungGebäudeförderung wird grundlegend reformiert
Die Bundesregierung will die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher, klarer und verlässlicher gestalten und auf den größten Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz ausrichten. Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt. Ziel ist, dass möglichst viele Menschen vom Förderprogramm profitieren, damit sie Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren und so Energiekosten einsparen. Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt.
Die Änderungen treten in gestufter Reihenfolge in Kraft.
- Ab dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der staatlichen Förderbank KfW.
- Für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung, wie den Fenstertausch, gelten die neuen Förderbedingungen für die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 15. August 2022.
- Die Neubauförderung wird dann in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet.
- Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für dieses Jahr aktuell erstmal nur Folgeanpassungen, das heißt, Anpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren und zum anderen die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abbilden.
Sanierungsförderung
Bessere Übersicht bei der Antragstellung
Die Antragstellung wird übersichtlicher. Wer eine Komplettsanierung umsetzen und dafür Förderung beantragen möchte, wendet sich an die staatliche Förderbank KfW. Wer Fenster, Türen oder Heizkessel austauschen möchte, wendet sich an das BAFA; nur noch das BAFA ist künftig für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig. Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung bei der KfW entfällt, da diese Variante keine große Nachfrage erfahren hat.
Dabei bleibt es bei der Breitenförderung für alle Antragssteller. Auch weiterhin können Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen von der Gebäudeförderung profitieren können. Auch die Grundsystematik der BEG bleibt bestehen, das heißt als Förderobjekte kommen in Betracht: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen der Sanierung.
Neue Ausrichtung
Die verfügbaren Haushaltsmittel sollen optimal für Sanierungen eingesetzt werden, dafür muss das Ambitionsniveau steigen, damit die geförderten Gebäude „klimawandelfest“ sind und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen. Deshalb wird insbesondere ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen – auch deshalb die Notwendigkeit, die Reform zügig zu vollziehen. Dabei geht die BEG-Reform Hand in Hand mit dem neuem Ordnungsrecht, dem Gebäudeenergiegesetz. Neue gesetzliche Vorgaben (insbesondere 65 % erneuerbare Energien Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) sorgen dafür, dass Eigentümer selbst mehr Investitionen in Gebäudeeffizienz tätigen müssen.
Förderbedingungen
Die Förderung soll weiterhin allen Antragstellergruppen zur Verfügung stehen. Um möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern angesichts knapper Haushaltsmittel den Zugang zu Förderung zu ermöglichen, sind etwas verringerte Fördersätze notwendig. Steigende Energiepreise machen Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller rentabel. Die Fördersätze werden deshalb um 5-10 %-Punkte abgesenkt.
Sie liegen bei den Einzelmaßnahmen (max. förderfähige Kosten von 60.000) zwischen bis zu 20 % bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 % bei Wärmepumpen, bei den Komplettsanierungen (max. förderfähige Kosten von 150.000) zwischen bis zu 25 % für eine Sanierung auf die EH 85 Stufe als neuer Eingangsförderstufe und bis zu 45 % für eine Sanierung auf EH 40 Stufe. Die Zinsverbilligung für neu gewährte Förderkredite kann u. a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken. Zu Informationen rund um das aktuelle Niveau der Zinsverbilligung, stehen die Produktseiten der KfW zur Verfügung.
Kritik aus dem Handwerk
„Die kurzfristigen Änderungen der Gebäudeförderung bedeutet für Handwerksbetriebe und Auftraggeber eine erhebliche Verunsicherung. Ohne Not wird das Vertrauen in Förderangebote beschädigt, die für die Umsetzung der Energiewende wichtig sind“, so ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Wer in der vergangenen Woche noch geplant habe, einen Handwerksbetrieb vor Beginn der Heizperiode mit einer Sanierung zu beauftragen und hierzu mit den aktuellen Fördersätzen gerechnet hatte, der werde bereits ab heute mit den neuen Fördersätzen kalkulieren müssen.
Das Handwerk steht vor einer Herkulesaufgabe: Die Transformation unseres Landes umsetzen – trotz großer Fachkräftelücke, Materialengpässen und Lieferkettenstörungen sowie enormer Energiepreissteigerungen. „Das kann nur funktionieren, wenn wir die volle Rückendeckung der Politik haben. Dazu gehört auch Verlässlichkeit und Planbarkeit in der Förderpolitik“, fordert Schwannecke.
Baugewerbe befürchtet Rückgang der Sanierungen
Das Baugewerbe kritisiert die Änderungen scharf. "Der verkündete Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen und die Anpassung der Fördersätze nach unten ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich notwendig wäre", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Nötig sei eine höhere Förderung statt einer niedrigeren, wenn man den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien ernst meine.
Es sei zwar richtig, dass angesichts von Energiekrise und Klimawandel auf die Sanierung von Gebäuden gesetzt werde. Der eingeschlagene Weg sei aber falsch. Dies betreffe auch die Streichung des Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan. "Es wird weniger saniert werden", befürchtet er. Auch die Tatsache, dass für den Neubau noch keine verlässlichen Förderbedingungen für 2023 vorlägen, werde zumindest private Häuslebauer vom Bauen abhalten.
Hintergrund
Mit der Reform der BEG werden dem Bundeswirtschaftsministerium zufolge jährliche Bewilligungen von 13-14 Milliarden Euro möglich bleiben, davon etwa 12-13 Milliarden Euro für Sanierungen.
Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Mrd. Euro und 2020 rund 5 Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben. In 2022 sind es aktuell für die Sanierungsförderung rund 9,6 Milliarden Euro im Zeitraum von Januar bis Juli 2022
Eine FAQ-Liste finden Sie hier.
Hier die Veröffentlichung im Bundesanzeiger.
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