E Auto,E-Auto,Elektrischer Auto,Hybrid,Aufladesäule,Ladesäule;Hochvolt,Toyota Prius wird an einer Ladestation aufgeladen
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Förderung von Ladeinfrastruktur im Gewerbe zeitnah beantragen

Das aktuelle KfW-Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur in Unternehmen läuft voraussichtlich nur noch bis Dezember 2022. Das Programm ist stark nachgefragt. Betriebe, die aktuell die Installation von Ladepunkten auf dem Firmengelände planen, sollten zeitnah einen Förderantrag stellen.



Das Förderprogram KfW 441 im Überblick:

  • Förderung als Zuschuss in Höhe von 900 € pro Ladepunkt
  • Antragstellung vor Installation
  • Gefördert werden Kauf und Installation von Ladestationen bis 22 kW Ladeleistung und Energiemanagement-System zur Steuerung der Ladestation
  • Nach Bewilligung muss die Ladestation innerhalb von 18 Monaten installiert werden
  • Ladestationen werden nur gefördert, wenn sie in der Liste der föderfähigen Geräte aufgeführt sind ( hier dazu die Informationen)


Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt – entweder aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Grünstrom-Liefervertrag. Der Nachweis für den Eigenverbrauch von Sonnenstrom erfolgt über eine formlose Eigenerklärung und über eine Bilanzrechnung aus der hervorgeht, dass über das Jahr ausreichend Energie am Standort zum Laden der Fahrzeuge produziert wird.

Ein optionales Energiemanagement-System verbessert die Nutzung des erzeugten Sonnenstroms. Bei der Auswahl des Energiemanagement ist zu prüfen, ob der vorhandene Solar-Wechselrichter auch mit der neuen Ladestation kompatibel ist.

 Ansprechpartner

Bild Axel Bernhardt

Axel Bernhardt

Technischer Berater

Telefon 0355 7835-157

Telefax 0355 7835-284

bernhardt--at--hwk-cottbus.de