FKS, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Gastronomie, Illegale Beschäftigung, Koch, Köche, Küche
Generalzolldirektion

Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält neue Befugnisse

Um im Kampf gegen die Schwarzarbeit besser aufgestellt zu sein, beschließt das Kabinett neue Befugnisse für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Das Bundesfinanzministerium hat bereits im September einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung vorgelegt. Als Zielstellung nennt der Entwurf das Vorhaben die Zollverwaltung digitaler und moderner aufzustellen, um insbesondere die Schwarzarbeit effizienter verfolgen und die organisierte Kriminalität bekämpfen zu können. Seit 2019 erfolgte eine Weichenstellung dahingehend, die FKS zu einer zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde fortzuentwickeln. Hierzu soll u.a. eine Erweiterung der bisherigen Befugnisse der Kontrollbehörde beitragen.

Eine Optimierung des schon bislang angesetzten risikoorientierten Prüfansatzes der FKS soll dadurch herbeigeführt werden, dass in Zukunft durch einen automatisierten Datenabgleich große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ausgewertet werden sollen. Durch eine hierauf beruhende Risikobewertung und durch die so erkannten Risikobereiche sollen sodann weitergehende Kontrollen ermöglicht werden. Ziel ist es, durch die neuen Befugnisse Straftaten schneller aufzudecken und diese zu verfolgen. Der frühere Finanzminister Christian Lindner (FDP) bezeichnete die FKS in diesem Zusammenhang als eine "kleine Staatsanwaltschaft".

Zudem soll insbesondere die Prüfung von Geschäftsunterlagen künftig auch digital möglich sein. Ferner soll die FSK Befugnisse zur digitalen Identitätsüberprüfung erhalten. Derartige Maßnahmen sollen somit möglich sein, ohne hierfür andere Behörden um Amtshilfe bitten zu müssen.

Fazit: Es bleibt nun abzuwarten, ob die im Gesetzesentwurf genannten Ziele realisiert werden können.

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Anne Kathrin Selka Juristin HWK Cottbus

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