Interessenvertretung für das Handwerk erfolgreichEurovignette: Handwerkerausnahme bestätigt
Nach jahrelangen Verhandlungen wurde das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Eurovignette abgeschlossen. Dem Zentralverband des Deutschen Handwerks ist es dabei gelungen, für das Handwerk eine Ausnahmemöglichkeit für den Gewichtsbereich zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu erreichen.
Demnach soll den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt werden, Befreiungen von der Gebührenerhebung vorzusehen, etwa für Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern benutzt werden. Deutschland bereits mehrfach signalisiert, von den Ausnahmen Gebrauch zu machen.
Es wird somit zwischen Logistikunternehmen und Unternehmen, deren Haupttätigkeit eben nicht das Fahren ist, unterschieden. Für Handwerksbetriebe mit ihren kleinen und mittelschweren Transportern sind hierdurch gezielte Ausnahmeregelungen möglich.
Hintergrund
Die überarbeitete EURichtlinie umfasst ein neues System zur Verringerung der CO2-Emissionen, mit dem der CO2-Fußabdruck des Verkehrs im Einklang mit dem europäischen Green Deal verringert werden soll. Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren zukünftig von einem zeitbasierten Modell (wie in einigen EU-Ländern) auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt, um den Übergang zur vollen Anwendung des Verursacherprinzips und des Nutzerprinzips zu vollziehen.
Die heute noch bestehende Möglichkeit zum generellen Verzicht auf eine Bemautung von Fahrzeugen des Bereichs zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen entfällt mittelfristig bei allen bestehenden und neuen Fernstraßenmautsystemen.